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Gemäß der Bauproduktenverordnung ist das G-Zertifikat für Produkte obligatorisch geworden, die nicht der CE-Kennzeichnung unterliegen.

Für jede verkaufte Produktklasse ist ein G-Zertifikat erforderlich.

 

Vor Antrag auf Zertifizierung von Betonmischanlagenprodukten;

- Einrichtung eines werkseigenen Produktionskontrollsystems im Unternehmen,

- Vorbereitung des Handbuchs zur Fertigungskontrolle,

- Verfahren, Anweisungen, Formulare usw. Dokumentvorbereitung

- Vorbereitung der technischen Unterlagenvorbereitung

- Vorbereitung des Zertifizierungsaudits erforderlich.

 

Das Produkt wird bei der Erstinspektion mitgenommen. Pro Betonklasse werden 3-Muster aus der Produktion entnommen.

Für die Produkte, deren Prüfergebnis angemessen ist, wird ein Zertifikat ausgestellt

Mit dem G-Zertifikat sind die Produkte nach der Norm "TS EN 206 Beton - Eigenschaften, Leistung, Herstellung und Konformität" zertifiziert.

Nach der Zertifizierung werden einmal jährlich unangekündigte 3-Proben entnommen. 1 wird einmal im Jahr überwacht.

 

TÜRCERT Technische Kontrolle und Zertifizierung, der mit den Fachingenieuren und Lösungspartnern innerhalb der Struktur des G-Zertifikats dient.

 

Bescheinigung

Das Unternehmen, das Audit-, Überwachungs- und Zertifizierungsdienstleistungen nach international anerkannten Standards erbringt, bietet auch regelmäßige Inspektions-, Prüf- und Kontrolldienstleistungen an.

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