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WAS IST DAS G-ZEICHEN?

Das G-Zeichen ist ein obligatorisches Zeichen für die Lieferung von Baumaterialien, die in unserem Land nicht der CE-Kennzeichnung unterliegen, und wird verwendet, indem auf dem Material ein Etikett, die Verpackung des Materials oder Handelsdokumente des Materials angebracht werden. es heißt. Das Ministerium für Umwelt und Urbanisierung hat das G-Zeichen eingeführt, um sicherzustellen, dass die Produkte, für die keine technischen Spezifikationen gelten, im Binnenmarkt geprüft werden und die Sicherheitsaspekte dieser Produkte vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung festgelegt werden. Kommuniqué über Ulusal Nationale Vorschriften für Baumaterialien, die nicht zur CE-Kennzeichnung verpflichtet sind ılan im Geltungsbereich der Baustoffverordnung (89 / 106 / EEC), die vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung als „G“ -Kommuniqué bezeichnet wird, um die gesetzgeberische Infrastruktur für die G-Zeichen-Anmeldung zu bilden. “ 06.12.2006 wurde im Amtsblatt Nr. Das düşünül G ”-Kommuniqué sollte ursprünglich für Baustoffe verwendet werden, die dauerhaft im Bauwesen verwendet werden und nationale Standards haben. Die Tatsache, dass die mit den Baumaterialien verbundenen Tätigkeiten für andere öffentliche Einrichtungen als das Ministerium für Umwelt und Urbanisierung von Interesse sind, sowie die Möglichkeit, „nationale technische Zulassungen für innovative Produkte zu erteilen, die keine nationalen Normen haben oder erheblich von den Normen abweichen und die nur für den Inlandsmarkt geliefert werden, ermöglicht die Bestimmung der Produkteigenschaften im Rahmen der grundlegenden Anforderungen. Andere Gründe, wie die Notwendigkeit eines Mechanismus, machten die Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften zur Einführung der G-Marke erforderlich.

 

In diesem Rahmen wurde die vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung herausgegebene Yönetmelik-Verordnung über die Kriterien für Baumaterialien im Amtsblatt vom 26.06.2009-27270 veröffentlicht und trat am 01.07.2010 in Kraft. Die genannte Verordnung wurde durch Veröffentlichung in den Amtsblättern vom 31.07.2010 / 27658 und 14.04.2011 / 27905 überarbeitet. Mit der Veröffentlichung dieser Verordnung wurde das Kommuniqué G aufgehoben. Bei der Prüfung der neuen Verordnung über die Lieferbedingungen von Baustoffen im unregulierten Bereich zeigt sich, dass die EU Modellanwendungen der Baustoffverordnung einführt, die durch die Anpassung der 89 / 106 / EEC-Richtlinie an unsere Gesetzgebung entstanden sind.

Die Bauproduktenverordnung führt die CE-Kennzeichnung für Produkte mit harmonisierten Normen ein, während die G-Verordnung die Verwendung der G-Kennzeichnung für Produkte mit nationalen Normen einführt. Das Teknik National Technical Approval-Verfahren wird in dieser Verordnung gegen das „EU Technical Approval Yönelik-Verfahren zur Anbringung der CE-Kennzeichnung für innovative Produkte in der Bauproduktenverordnung“ eingeführt. Mit all diesen Studien soll Marktdisziplin sichergestellt und unlauterer Wettbewerb in Bezug auf die Produkte im unregulierten Bereich und dort, wo unsere nationalen Standards existieren, verhindert werden. Einige Bestimmungen der Verordnung über die Anwendung des G-Zeichens sind nachstehend aufgeführt. 9 Gilt für Baumaterialien, die keine harmonisierten technischen Spezifikationen haben, dh außerhalb der harmonisierten Norm und ATO liegen.

Gemäß den Bestimmungen der 9-Verordnung gelten die mit dem G değerlendiril-Zeichen versehenen Materialien als sichere Produkte und dürfen in Verkehr gebracht werden. 9 G-Zeichen; das Material, ein Etikett, das an dem Material angebracht ist, die Verpackung des Materials oder die Handelsdokumente des Materials und technische Spezifikationen, die auf dem Material basieren, zusammen mit den Leistungswerten, die die Eigenschaften des Materials beschreiben. Im Falle der Veröffentlichung einer harmonisierten Norm für eines der von der 9-Verordnung erfassten Materialien muss das betreffende Produkt einer CE-Kennzeichnung unterzogen werden. Ein Produkt kann nicht beide Zeichen gleichzeitig tragen. 9 Falls die zu deklarierenden Produkteigenschaften von den Normen nicht erfüllt werden, um festzustellen, dass die Baumaterialien, in denen Baumaterialien verwendet werden, die grundlegenden Anforderungen erfüllen, denen sie unterliegen, werden die in der Norm nicht enthaltenen Produkteigenschaften / -eigenschaften bis zur Überarbeitung der Norm durch das Zulassungsverfahren bestimmt. 9 Auch wenn sich die nicht harmonisierten oder von der nationalen Norm abweichenden oder von dieser abweichenden Werkstoffe als unbedenklich herausstellen, müssen die Produkte und Prototypenmaterialien, die zusammen in Verkehr gebracht werden, eine technische Zulassung erhalten und durch Anbringen des G-Zeichens in Verkehr gebracht werden.

9 Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Kriterien für Baumaterialien, veröffentlicht im Amtsblatt vom 31.07.2010 / 27658 mit der Nummer „Produkte mit TSE-Zertifikat können mit den G-Werten gemäß den Ergebnissen der Berichte im Rahmen des TSE-Zertifikats versehen werden, ohne dass eine Konformitätsbewertungsstelle tätig werden muss. . ”. Nach dieser Bestimmung können die von der G-Verordnung erfassten Produkte und das zuvor erhaltene TSE-Zertifikat erneut das G-Zeichen tragen, ohne dass Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich sind. Um die diesbezüglichen Einzelheiten zu ermitteln, hat das Ministerium für Umwelt und Urbanisierung im Amtsblatt vom 21.09.2010 / 27706 ein Kommuniqué über Konformitätsbewertungs- und Zertifizierungsverfahren veröffentlicht, das vom Turkish Standards Institute (TSE) im Rahmen der Verordnung über die Kriterien für Baustoffe (YİG / 2010-13).

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