Gemäß der Bauproduktenverordnung ist das G-Zertifikat für Produkte obligatorisch geworden, die nicht der CE-Kennzeichnung unterliegen.
Für jede verkaufte Produktklasse ist ein G-Zertifikat erforderlich.
Vor Antrag auf Zertifizierung von Betonmischanlagenprodukten;
- Einrichtung eines werkseigenen Produktionskontrollsystems im Unternehmen,
- Vorbereitung des Handbuchs zur Fertigungskontrolle,
- Verfahren, Anweisungen, Formulare usw. Dokumentvorbereitung
- Vorbereitung der technischen Unterlagenvorbereitung
- Vorbereitung des Zertifizierungsaudits erforderlich.
Das Produkt wird bei der Erstinspektion mitgenommen. Pro Betonklasse werden 3-Muster aus der Produktion entnommen.
Für die Produkte, deren Prüfergebnis angemessen ist, wird ein Zertifikat ausgestellt
Mit dem G-Zertifikat sind die Produkte nach der Norm "TS EN 206 Beton - Eigenschaften, Leistung, Herstellung und Konformität" zertifiziert.
Nach der Zertifizierung werden einmal jährlich unangekündigte 3-Proben entnommen. 1 wird einmal im Jahr überwacht.
TÜRCERT Technische Kontrolle und Zertifizierung, der mit den Fachingenieuren und Lösungspartnern innerhalb der Struktur des G-Zertifikats dient.