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ISO 26000 STANDARD

ISO 26000 Lassen Sie uns kurz auf diese allgemeinen Bedingungen eingehen, die auch den Standardumfang des Managementsystems für soziale Verantwortung bilden:

  • Kinderarbeit: Eine Organisation kann keine Kinderarbeiter beschäftigen, die jünger als 15 sind. Wenn Kinder, die älter als 15 sind, die Schule besuchen, darf die Arbeitszeit des Kindes die Gesamtzahl der 10-Stunden einschließlich der Zeit in der Schule und unterwegs nicht überschreiten.

  • Zwangsarbeit: Eine Organisation kann ihre Mitarbeiter in keiner Weise zwingen. Wenn Mitarbeiter gebeten werden, ihre Identität oder etwas Geld der Organisation als Kaution zu hinterlassen, bedeutet dies auch Zwangsarbeit, und eine Organisation kann keine Ansprüche geltend machen.
  • Recht der Arbeitnehmer, Gewerkschaften und Tarifverhandlungen zu gründen: Eine Organisation kann die Arbeitnehmer nicht daran hindern, Gewerkschaften zu gründen, Gewerkschaften beizutreten und Tarifverhandlungen zu führen. Mitarbeiter haben immer diese Rechte.
  • Arbeitszeit: Eine Organisation kann die wöchentliche Arbeitszeit und die Arbeitszeit von Mitarbeitern nicht über die gesetzlichen Arbeitszeiten hinaus bestimmen. Ausgenommen hiervon sind jedoch für kurze Zeit außergewöhnliche Geschäftsbedingungen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Mitarbeiter nicht länger als 48 Stunden pro Woche beschäftigt sein. Darüber hinaus können Überstunden nicht länger als die wöchentlichen 12-Stunden sein.
  • Gehälter und Löhne von Mitarbeitern: Eine Organisation kann keine Löhne an Mitarbeiter zahlen, die unter dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn liegen. Die an die Arbeitnehmer zu zahlenden Löhne und Gehälter sollten auf dem Mindestlohnniveau liegen und ausreichen, um die Grundanforderungen der Arbeitnehmer zu erfüllen.
  • Gesundes und sicheres Arbeitsumfeld: Ein Unternehmen muss seinen Mitarbeitern ein gesundes Arbeitsumfeld bieten. Alle Vorsichtsmaßnahmen sollten gegen Unfälle und Verletzungen getroffen werden. Notwendige Maßnahmen und Vorkehrungen sollten getroffen werden, um die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken kurz- und langfristig zu minimieren.
  • Diskriminierung und disziplinarische Praktiken: Eine Organisation darf ihre Mitarbeiter in Bezug auf Beschäftigung, Beförderung, Ruhestand oder Entlassung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit und aus anderen Gründen nicht unterschiedlich behandeln. Darüber hinaus körperliche Bestrafung, wie körperlicher und psychischer Druck, Disziplinarstrafen anzuwenden.

Bescheinigung

Das Unternehmen, das Audit-, Überwachungs- und Zertifizierungsdienstleistungen nach international anerkannten Standards erbringt, bietet auch regelmäßige Inspektions-, Prüf- und Kontrolldienstleistungen an.

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