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Regelmäßige Kontrolle und Inspektion der Bohrmaschine

Die Bohrmaschine ist eine Arbeitsmaschine zum Bohren von Löchern in den Boden des Bodens. Eine Bohrmaschine wird zu Bohrzwecken für verschiedene Zwecke eingesetzt. Einfache Bohrmaschinen werden auf einer Kufe oder einem LKW montiert. Bei großen Bohrsystemen werden die Funktionen der einzelnen Maschinen in den Bohrmaschinen zusammengefasst und es wird sichergestellt, dass sie von einer Maschine ausgeführt werden. Bohrmaschinen werden in der Regel zur Vermessung oder Erforschung von Mineral- und Wasserressourcen eingesetzt. Bohrgeräte werden nach ihren Hauptfunktionen als Bohrverfahren in verschiedene Gruppen eingeteilt, wie Drehbohrmaschinen, Schlagbohrmaschinen oder kombinierte Arbeitsbohrmaschinen. Außerdem werden Bohrmaschinen entsprechend ihren Montagebedingungen in Gruppen wie Skidbohrmaschinen, Spezialbohrmaschinen und Überlagerungsbohrmaschinen unterteilt.

Bohrarbeiten werden in der Regel mit dem Ziel durchgeführt, Boden- oder Gesteinsproben zu entnehmen, Grundwasserstände zu messen, Druckwasserprüfungen, Penetrationstests oder Standardpenetrationstests durchzuführen oder Bohrlochabweichungen zu messen. Es sollten die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, damit die Bohrmaschinen ohne Aufdeckung sicherer Gefahren und Schäden funktionieren, und ihre regelmäßigen Inspektionen sollten rechtzeitig durchgeführt werden.

Die Mindestanforderungen an den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Arbeitsmaschinen und -geräte an den Arbeitsplätzen sind in der Verordnung über den Gesundheitsschutz und die Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln festgelegt. Gemäß den Vorschriften sollten Bohrmaschinen mindestens einmal im Jahr regelmäßig inspiziert und kontrolliert werden.

Als TÜRCERT-Unternehmen prüft es die Steuerung und Wartung der Bohrmaschinen und führt deren Inspektionen gemäß den von den internationalen Organisationen festgelegten Standards und Prüfmethoden für die einschlägigen Rechtsgrundsätze durch. Einige Standards, die auf diesem Thema basieren, sind:

  • TS DE 16228-1 Bohren und Grundausrüstung - Sicherheit - Teil 1: Allgemeine Regeln
  • TS EN 16228-2 Bohren und Grundausrüstung - Sicherheit - Teil 2: Mobile Bohrgeräte für Geotechnik, Bergbau und Bergbau
  • TS EN 16228-3 Bohren und Grundausrüstung - Sicherheit - Teil 3: Ausrüstung für horizontales Richtungsbohren (BMS)
  • TS EN 16228-4 Bohr- und Grundausrüstung - Sicherheit - Teil 4: Grundausrüstung
  • TS EN 16228-7 Bohr- und Grundausrüstung - Sicherheit - Teil 7: Austauschbare Zusatzausrüstung

Bescheinigung

Das Unternehmen, das Audit-, Überwachungs- und Zertifizierungsdienstleistungen nach international anerkannten Standards erbringt, bietet auch regelmäßige Inspektions-, Prüf- und Kontrolldienstleistungen an.

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