trarzh-TWenfrdeelitfarues
Aufzugsinspektion

Registrierung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Eine der Neuerungen, die das Gesetz Nr. 6331 über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz mit sich bringt, ist die Einführung eines wirksamen Registrierungssystems für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Unternehmen. Aufzeichnungen über aufgetretene Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten werden nun effektiver geführt und diese Aufzeichnungen werden auf dem neuesten Stand gehalten.

Nach dem Gesetz sind die Verantwortlichkeiten der Unternehmen in dieser Hinsicht wie folgt (Artikel 14):

  • Unternehmen müssen Aufzeichnungen über alle Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten führen und nach Durchführung der erforderlichen Recherchen einen Bericht über die Ergebnisse erstellen.
  • Unternehmen sollten die aufgetretenen Vorfälle untersuchen, die im Hinblick auf die Lebenssicherheit der Mitarbeiter jedoch nicht zu Todesfällen oder Verletzungen führen, aber dennoch zu Schäden am Arbeitsumfeld oder zu Schäden an den Mitarbeitern und dem Arbeitsumfeld führen können recherchiert darüber und erstellt einen Bericht über die Ergebnisse. Muss redigieren.

Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit müssen Unternehmen die Sozialversicherungsanstalt innerhalb der unten beschriebenen Fristen benachrichtigen:

  • Bei einem Arbeitsunfall wird dieser innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Unfall erledigt.
  • Wenn von einem Gesundheitsdienstleister oder einem Arzt am Arbeitsplatz eine Berufskrankheit festgestellt wurde, innerhalb von drei Arbeitstagen nach Kenntnisnahme dieser Situation.

Wenn die Gesundheitsdienstleister in einem Unternehmen eine Berufskrankheit feststellen, müssen sie diese Situation an die von der Sozialversicherungsanstalt zugelassenen Gesundheitsdienstleister weiterleiten.

Die Organisationen des Gesundheitswesens sind verpflichtet, die ihnen gemeldeten Arbeitsunfälle und die von der SSI zugelassenen Gesundheitseinrichtungen der Sozialversicherungsanstalt spätestens innerhalb von zehn Tagen über die Vorfälle zu informieren, bei denen sie Berufskrankheiten feststellen.

Andererseits müssen Unternehmen auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter achten. Der Artikel „Gesundheitsüberwachung“ des oben genannten Gesetzes regelt diese Frage (Artikel 15).

Unternehmen müssen die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken ermitteln, denen ihre Mitarbeiter ausgesetzt sein werden, und sicherstellen, dass die Mitarbeiter einer Gesundheitsüberwachung unterliegen. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, in folgenden Fällen Gesundheitskontrollen der Arbeitnehmer durchzuführen:

  • Wenn Mitarbeiter eingestellt werden
  • Wenn Mitarbeiter den Arbeitsplatz wechseln
  • Wenn Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder eines Gesundheitsproblems auf Verlangen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren
  • Bei der Fortführung der Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Art des Arbeitnehmers und der Tätigkeit sowie je nach Gefahrenklasse des Unternehmens in regelmäßigen, vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit festgelegten Abständen.

Wenn die Tätigkeit des Unternehmens als gefährlich und sehr gefährlich eingestuft wird, müssen die einzustellenden Arbeitnehmer ein Gesundheitszeugnis einholen, aus dem hervorgeht, dass sie für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit geeignet sind.

Die Kosten, die sich aus den in den Unternehmen durchzuführenden Gesundheitsüberwachungsstudien ergeben, müssen vom Unternehmen getragen werden. Diese Kosten können nicht von Arbeitnehmern geltend gemacht werden. Darüber hinaus sollten Gesundheitsinformationen nicht an Dritte weitergegeben werden, um das Privatleben von Mitarbeitern zu schützen, die sich einer Gesundheitsuntersuchung unterzogen haben.

Aufzug Was es ist, Aufzug Was ist die Basis der Inspektion?

Wo Arbeitskräfte nicht ausreichen, kommen Baumaschinen zum Einsatz. Diese sind unter schwierigen Bedingungen nützlich und in Situationen, in denen menschliche Geschwindigkeit und Kraft nicht ausreichen, kann die Arbeit problemlos erledigt werden. Einer davon sind Aufzüge. Im Allgemeinen werden hydraulische Aufzüge in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt, von Werften bis hin zu Autowerkstätten. Hydrauliksysteme basieren hauptsächlich auf der Bewegung zweier Zylinder, die leicht mit Hydraulikflüssigkeit verbunden werden können. Dank einer Pumpe sorgen schmale Hydraulikzylinder für die nötige Kraft, um tonnenweise Lasten problemlos zu heben. Als Flüssigkeit wird in diesen Maschinen Öl verwendet. Aus den Zylindern darf keinerlei Luft oder Flüssigkeit austreten. Das Betriebssystem dieser Zylinder basiert auf der Inkompressibilität von Flüssigkeiten und arbeitet zuverlässiger als Luft oder andere Gase.

Hydrauliksysteme arbeiten mit einem Bereich, in dem Öl gelagert wird, und einem System, das dort Druck ausübt, zusammen. Aufzüge werden in verschiedenen Branchen häufig eingesetzt, da sie wenig Platz beanspruchen, geräuschlos arbeiten und bei geringem Stromverbrauch eine sehr hohe Leistung erbringen. Mit der Entwicklung der Technologie werden heute sicherere Aufzüge hergestellt. Da sie jedoch unter hoher Belastung arbeiten, sollten sie bestimmungsgemäß verwendet und regelmäßig gewartet werden. Aufzüge werden je nach Verwendungszweck, Arbeitssystem und Kapazität in verschiedenen Ausführungen hergestellt. Zum Beispiel Zwei-Säulen-Aufzüge, Vier-Säulen-Aufzüge, Empfangsaufzüge, Scheren-Aufzüge und je nach Bedarf Schwerlast-Aufzüge.

Im Jahr 2013 veröffentlichte das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit die Verordnung über Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Gemäß dieser Verordnung gehören Aufzüge zur Gruppe der riskanten Fahrzeuge im Hinblick auf die Gesundheit der Mitarbeiter und die Sicherheit von Eigentum in Unternehmen. Es wurde für Stapelmaschinen wie Aufzüge, Gabelstapler und Palettenhubwagen in den Anhang (Anhang 3) der Verordnung mit dem Titel „Wartung, Reparatur und regelmäßige Kontrollen“ aufgenommen. Sofern in den einschlägigen gesetzlichen Regelungen keine andere Frist vorgesehen ist, müssen regelmäßige Inspektionen und Kontrollen der Aufzüge mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden.

Aufzüge müssen in der Lage sein, mindestens das 1,25-fache der angegebenen Last sicher zu heben und aufzuhängen, sofern in den einschlägigen Normen kein anderer Wert angegeben ist.

Im Anhang dieser Verordnung wird erläutert, dass bei den Inspektionsprozessen von Aufzügen folgende Normen zu berücksichtigen sind:

  • TS 10689 Stability Stacker und Palettenstapler
  • TS EN ISO 3691-5 Industriefahrzeuge - Sicherheitsanforderungen und Verifizierung - Teil: 5 - Fußgängergesteuerte Fahrzeuge
  • TS ISO 5057 Industriefahrzeuge - Inspektion und Reparatur von Gabelstaplergabeln im Einsatz
  • TS 10201 ISO 3184-Stapler - Transport- und Sockeltyp - Stabilitätsprüfungen
  • Hochhubwagen mit TS ISO 6055-Antrieb - Überkopfschutz - Funktion und Test
  • TS ISO 22915-2 Flurförderzeuge - Stabilitätsnachweis - Teil 2: Flurförderzeuge mit Hubgerüst
  • FEM 4.004 Regelmäßige Inspektion von Flurförderzeugen (Standard der European Transport Federation)

 

Bescheinigung

Das Unternehmen, das Audit-, Überwachungs- und Zertifizierungsdienstleistungen nach international anerkannten Standards erbringt, bietet auch regelmäßige Inspektions-, Prüf- und Kontrolldienstleistungen an.

Kontakt

Anschrift:

Mahmutbey Mh, Dilmenler Cd, Nr. 2 
Bagcilar - Istanbul, TÜRKEI

Telefon:

+90 (212) 702 00 00

Whatsapp:

+90 (532) 281 01 42

Warum WISSENSCHAFT

Arama