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Das EU-Energiezeichen enthält Informationen zur Energieeffizienz eines Produkts. Mit diesem Tag werden Produkte von dunkelgrün (am effizientesten) bis rot (am wenigsten effizient) eingestuft. Das Energieetikett zeigt auch den Gesamtenergieverbrauch und andere Informationen zu den Produkten an, wie z. B. den Wasserverbrauch und den Geräuschpegel von Geschirrspülern sowie die Bildschirmgröße von Fernsehgeräten. Die Grundlage der EU-Energiekennzeichnungsverordnung basiert auf der Einholung von Informationen von Endverbrauchern über die Energieeffizienz von Produkten. Der Energieverbrauch von Produkten und anderen Informationen sollte gemäß harmonisierten Normen und Methoden gemessen werden. Die dunkelste grüne Farbkategorie auf dem Energieetikett wird für Produkte mit der höchsten Energieeffizienz verwendet. Produkte mit einer dunkelgrünen Farbe werden verwendet, um Energiekosten und CO mit weniger Energie zu reduzieren.2 Das Energieetikett gibt auch Auskunft über den Stromverbrauch des Produkts pro Kilowattstunde (kWh) und ermöglicht den Vergleich verschiedener Modelle. Je niedriger dieser Wert ist, desto weniger Energie verbraucht das Produkt. Die Symbole im unteren Teil des Energieetiketts variieren je nach Produkttyp und zeigen zusätzliche Informationen zum Produkt an, z. B. Wasserverbrauch und Geräuschpegel.

In den Ländern der Europäischen Union wurde mit der Anwendung des Energieetiketts begonnen, um die Verbraucher über die Energieeffizienz eines der Produkte zu informieren. Bei der Anwendung von Energieetiketten werden Produkte von dunkelgrüner Farbe, dh aktiv bis rot, dh am wenigsten effektiv, basierend auf der Menge an Energie, die von den Produkten verbraucht wird, eingestuft. Diese Anwendung wurde durch die 2009 / 2009 / EG-Richtlinie implementiert, die vom Europäischen Parlament und vom Rat in 125 veröffentlicht wurde. Diese Richtlinie bietet einen Rahmen für die Festlegung der Ökodesign-Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte.

Das Energieetikett deckt nicht nur den Energieverbrauch der Produkte ab, sondern auch andere Informationen zu den Produkten, z. B. den Wasserverbrauch von Waschmaschinen und den Geräuschpegel oder die Bildschirmgröße der Fernseher. Kurz gesagt, auf der Grundlage der durch die EU-Energielabel-Richtlinie eingeführten Vorschriften werden die Endnutzer unzureichend sein und zufriedenstellende Informationen über die Energieeffizienz der Produkte liefern.

Der Energieverbrauch von Elektrogeräten und andere notwendige Informationen müssen gemäß den veröffentlichten Normen und Methoden gemessen werden. Die dunkelste grüne Farbgruppe auf dem Energieetikett bedeutet, dass das Produkt die höchste Energieeffizienz aufweist. Dunkelgrüne Etiketten bedeuten, dass die Produkte weniger Energie verbrauchen und niedrigere Energiekosten verursachen.

Das Energieetikett gibt Auskunft über den Stromverbrauch in Kilowattstunden von Produkten. Wenn dieser Wert niedrig ist, bedeutet dies, dass dieses Produkt weniger Energie verbraucht. Die Symbole auf dem Energieetikett kennzeichnen zusätzliche Informationen wie Wasserverbrauch und Geräuschpegel je nach Produkttyp.

Das auf den Produkten verwendete Energielabel muss die in der Rahmenrichtlinie beschriebenen Bedingungen erfüllen. Diese Richtlinie ist die Richtlinie für energieverbrauchsrelevante Produkte 2010 / 30 / EU, mit der die Verbraucher über die Energieeffizienz von Produkten informiert werden sollen. Dank dieser Richtlinie werden die komplexen, klaren und nachvollziehbaren Informationen zu Energieverbrauch und Leistung in ein Format umgewandelt.

Durch diese in den Ländern der Europäischen Union erlassenen Rechtsvorschriften wird der Energieverbrauch gesenkt, wodurch Kosten gespart, der Kohlendioxidausstoß gesenkt, die Umweltbedingungen geschützt und die Hersteller dazu angeregt werden, in Bezug auf Umweltaspekte ihrer Produkte im Wettbewerb zu bestehen.

Die Grundsätze der Richtlinie wurden auf alle energieverbrauchsrelevanten Produkte angewendet, die sich direkt und indirekt auf den Energieverbrauch und andere damit verbundene Ressourcen auswirken. Hierzu zählen beispielsweise Kühlschränke, Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Glühbirnen, Klimaanlagen, Fernseher, Elektroöfen, Staubsauger, Warmwasserbereiter und viele mehr.

In der Europäischen Union wurden mehrere Verordnungen zur Unterstützung der Energielabel-Rahmenrichtlinie 2010 / 30 / EC erlassen. Hier sind einige davon:

  • Verordnung über Wohnraumlüftungsgeräte 1254 / 2014 / EU
  • Verordnung 65 / 2014 / EU über Öfen und Hauben
  • Verordnung über Staubsauger 665 / 2013 / EU
  • Verordnung 811 / 2013 / EU über Heizgeräte und Heizkörper
  • 812 / 2013 / EU-Verordnung für Warmwasserbereiter
  • Verordnung über elektrische Lampen und Leuchten 874 / 2012 / EU
  • Klimaanlagenverordnung 626 / 2011 / EU
  • 1061 / 2010 / EU-Verordnung über Waschmaschinen
  • 1060 / 2010 / EU-Verordnung über Kühlschränke für den Hausgebrauch
  • Verordnung über Elektroöfen für den Hausgebrauch 2002 / 40 / EC
  • Fernsehverordnung 1062 / 2010 / EU

Die Prüfungen der EU-Energielabelrichtlinie werden von akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt. In diesen Studien werden die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die von in- und ausländischen Organisationen veröffentlichten Standards eingehalten.

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