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Umgebungsmessungen

Gemäß dem in 2012 in Kraft getretenen Arbeitsschutzgesetz sind die Arbeitgeber dafür verantwortlich, die erforderlichen Mess-, Test-, Analyse-, Inspektions- und Kontrollverfahren in Bezug auf den Arbeitsschutz für das Arbeitsumfeld und die Risiken durchzuführen, denen Mitarbeiter in diesem Umfeld ausgesetzt sind. Die Durchführung dieser Studien hängt von den Ergebnissen der Risikobewertung des Arbeitsumfelds und der Tätigkeiten ab. Abhängig von den Unterschieden im Arbeitsumfeld oder den Anforderungen der durchgeführten Arbeiten sollten diese Studien in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Darüber hinaus wurden in 2013 aufgrund dieses Gesetzes folgende gesetzliche Regelungen erlassen:

  • Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer vor Lärmrisiken
  • Staubbekämpfungsverordnung
  • Durchführungsverordnung zu Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien

Im Allgemeinen führen akkreditierte Prüf- und Inspektionslaboratorien Messungen und Tests wie Staubmessung, Geräuschmessung, Vibrationsmessung, Messung von chemischem Material, Beleuchtungsmessung, Messung des thermischen Komforts und VOC-Messung in der Arbeitsumgebung durch. Darüber hinaus werden Messungen wie Lärmbelastungsmessung, Vibrationsbelastungsmessung, Gasbelastungsmessung, Staubbelastungsmessung, Messung des atembaren Gesamtstaubs und Messung der VOC-Exposition (chemisch) durchgeführt, um die persönliche Exposition von Mitarbeitern zu bestimmen.

Durch diese Messungen schützen Arbeitgeber die Arbeitnehmer vor den Risiken und schädlichen Folgen der verwendeten oder auf irgendeine Weise verarbeiteten Materialien und den Arbeitsumgebungsbedingungen. Unternehmen müssen ihre Messungen, Tests, Analysen und Bewertungen in Bezug auf diese chemischen, physikalischen und biologischen Faktoren in einem autorisierten Test- und Inspektionslabor durchführen lassen. Berichte, die am Ende der Studien ausgestellt werden, müssen für interne und externe Audits aufbewahrt werden.

Zugelassene Laboratorien müssen einerseits die Grundsätze der geltenden Rechtsvorschriften und andererseits die von in- und ausländischen Organisationen erlassenen Normen einhalten.

Der Zeitraum, in dem Umweltmessungen und persönliche Expositionsmessungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden sollen, sollte vom Risikobewertungsteam, dem Arbeitsschutzfachmann oder dem Arbeitsarzt festgelegt werden. Diese Messungen sind jedoch in der Regel einmal jährlich erforderlich. Darüber hinaus sollten arbeitshygienische Messungen nicht nur für formelle Audits durchgeführt werden, sondern auch zur Ermittlung und Analyse der Arbeitsumgebungsbedingungen und der Auswirkungen des Arbeitsumfelds auf die Beschäftigten. Überschreiten die Messergebnisse die in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Normen angegebenen Grenzwerte, sind unverzüglich technische Maßnahmen zu ergreifen und die Messungen erneut durchzuführen. In der Zwischenzeit müssen die Messungen wiederholt werden, wenn sich die Arbeitsumgebungsbedingungen ändern, ohne regelmäßig zu warten. Darüber hinaus sollte die Risikobewertungsstudie überdacht und die Perioden neu festgelegt werden.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sollten die Studien zur Überwachung des Arbeitsumfelds und des Gesundheitszustands der Arbeit aufgezeichnet und die Ergebnisse dem Arbeitgeber zusammen mit dem jährlichen Bewertungsbericht mitgeteilt werden.

Die im Rahmen von Umgebungsmessungen durchgeführten Hauptprüfungen sind:

  • Luftmikrobiologische Tests
  • Windstärkemessungen
  • Lüftungstests
  • Chemikalienexpositionstests
  • Vibrationsmessungen
  • Beleuchtungsmessungen
  • Messungen des thermischen Komforts
  • Arbeitssicherheitsprüfungen

 

Bescheinigung

Das Unternehmen, das Audit-, Überwachungs- und Zertifizierungsdienstleistungen nach international anerkannten Standards erbringt, bietet auch regelmäßige Inspektions-, Prüf- und Kontrolldienstleistungen an.

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